Abrechnung und Kosten
Das Behandlungsangebot richtet sich in erster Linie an Privatversicherte, Beihilfe-, Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler im Raum Wismar.
Von gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten im Rahmen der Kostenerstattung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Das Honorar berechnet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. Die jeweiligen Kosten werden direkt in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob die Behandlung von Ihrer Versicherung anteilig oder vollständig übernommen wird.